KFW 458 · MEHRFAMILIENHAUS & WEG

Förderung verstehen.
Schritt für Schritt rechnen.

Ein verständlicher Fördercheck für WEG und Mehrfamilienhäuser: immer nur eine Frage, sofort erklärt und mit direktem Hinweis, wenn ein Bonus oder Kostenhöchstbetrag kleiner wird.

Datenstand 30.07.2026Keine DatenspeicherungSofortige Förderhinweise

MEHRFAMILIENHAUS & WEG

Zwei verständliche Einstiege statt Förderfachsprache

Sie wählen zuerst nur zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Mehrfamilienhaus. Geht es bei einer WEG lediglich um die Heizung einer einzelnen Wohnung, fragt der Rechner das im nächsten Schritt in Alltagssprache ab. Die förderrechtliche Zuordnung läuft automatisch im Hintergrund.

KfW 458 · Mehrfamilienhaus & WEG

Ihre Förderung – eine verständliche Frage nach der anderen

Sie sehen immer nur die Angabe, die gerade nötig ist. Nach jeder Antwort erklären wir sofort, ob sie die Förderung ermöglicht, nur die Höhe verändert oder einen Zusatzbonus ausschließt.

30 % Grundförderung bis 70 %, bei niedriger Einkommensstufe bis 80 % keine Datenspeicherung
Diese Voraussetzungen setzt der Rechner voraus
  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland.
  • Bauantrag oder Bauanzeige liegen mindestens fünf Jahre zurück.
  • Antragsteller ist eine private Eigentümerperson oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
  • Vor Vorhabenbeginn werden die KfW-Vorgaben eingehalten, insbesondere BzA und Vertrag mit Fördervorbehalt.

Trifft einer dieser Punkte nicht zu, ist diese Berechnung nicht passend. Dann bitte vorab persönlich prüfen lassen.

Einstieg

Wie ist das Gebäude aufgeteilt?

Das entscheidet nur, wer den Antrag stellt und wie persönliche Boni verteilt werden. Beide Varianten können grundsätzlich gefördert werden.

Bitte eine Variante auswählen
Gut zu wissen

Die Eigentumsform ändert nicht den Satz der Grundförderung. Sie ändert vor allem den Antragsweg und die Zuordnung persönlicher Boni.

WAS DAS ERGEBNIS VERÄNDERT

Grundförderung, Höchstbetrag und Zusatzboni bleiben getrennt

  • Die Grundförderung beträgt 30 % der berücksichtigten Kosten.
  • Mehr versorgte Wohnungen erhöhen nicht den Prozentsatz, können aber den Kostenhöchstbetrag erhöhen.
  • Bei einer Hybridlösung bleibt die Grundförderung für den erneuerbaren Wärmepumpen-Anteil möglich; der Klimabonus entfällt.
  • Klima- und Einkommensbonus gelten nur für selbstgenutzte Wohnungen.
  • Frühere Anträge am selben Gebäude können den noch verfügbaren Kostenrahmen reduzieren.

PERSÖNLICHE FÖRDERPRÜFUNG

Mehrere Eigentümer, Teilmaßnahmen oder frühere Anträge?

Gerade in diesen Fällen lohnt sich die Prüfung der Unterlagen. ENERTECT ordnet Gebäude, Angebot und Antragsweg mit Ihnen ein.